EU Drohnenverordnung 2024 – wichtige Änderungen die Du kennen musst

Viktor Dite, Autor des Beitrags

Von - Publiziert in Drohnen
Dipl. Informatiker und Tech-Blogger seit 2006.


Seit dem 1.1.2024 sind bedeutende Änderungen in den EU-Drohnengesetzen eingetreten. Die Übergangsfrist für ältere Bestandsdrohnen ist vorbei, und es ist an der Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Dies betrifft sowohl bestehende als auch zukünftige Drohnen. In diesem Blogbeitrag erfährst du alles, was du über die neuen Drohnen Gesetze wissen musst.

Alles, was Du über die neuen EU-Drohnengesetze ab 2024 wissen musst

Zuerst müssen wir zwischen Bestandsdrohnen und zertifizierten Drohnen unterscheiden. Bestandsdrohnen sind solche, die keine Zertifizierung haben. Hierzu gehören zum Beispiel die komplette DJI Phantom Serie, die Mavic 1 und 2, die DJI FPV und Avatar, sowie andere Modelle wie die Parrot Anafi oder die Autel Evo. Für Bestandsdrohnen über 250 Gramm galt bisher eine Übergangsregelung, die jetzt am 31. Dezember 2023 abgelaufen ist.

Wichtige Änderungen für Besitzer von Bestandsdrohnen ab 250 g

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen über 250 g, die keine C0-C3 Zertifizierung besitzen (sogenannte Bestandsdrohnen), nur noch in der offenen Kategorie A3 geflogen werden. Das bedeutet:

  • Kein Flug in Wohngebieten oder in der Nähe von unbeteiligten Personen.
  • Flüge sind nur auf freiem Feld, mindestens 150 m entfernt von Wohngebieten, erlaubt.
  • Der EU-Kompetenznachweis A1/A3, auch bekannt als „kleiner Drohnenführerschein“, ist erforderlich.

Hierzu zählen beispielsweise Drohnen der DJI Phantom Serie, Mavic 1 und 2, sowie einige Modelle von Parrot und Autel.

Änderungen für Bestandsdrohnen unter 250 g

Für leichtere Bestandsdrohnen unter 250 g, wie die DJI Mavic Mini, DJI Mini 2 und DJI Mini 3 oder die Fimi X8 Mini sowie Hubsan Mini Pro, ändert sich hingegen kaum etwas. Diese dürfen auch weiterhin ohne Drohnenführerschein in der offenen Kategorie A1 geflogen werden, was bedeutet:

  • Flüge sind über freiem Feld, über einzelnen unbeteiligten Personen und in Wohngebieten gestattet.
  • Es gelten bestimmte Regeln, die einzuhalten sind.

Selbstgebaute Drohnen

Für selbstgebaute Drohnen, die nicht aus Bausätzen stammen, sondern eigenständig konstruiert und zusammengelötet wurden, gelten besondere Regeln:

  • Selbstgebaute Drohnen unter 250 g dürfen in der Unterkategorie A1 fliegen, sofern sie nicht schneller als 19 m/s (ca. 68 km/h) fliegen können.
  • Selbstgebaute Drohnen zwischen 250 g und 25 kg sind auf die Kategorie A3 beschränkt und dürfen nur auf freiem Feld geflogen werden.

Zertifizierte Drohnen

Neben Bestandsdrohnen gibt es zertifizierte Drohnen, wie die DJI Mavic 3 Classic und Pro oder die Mini 4 Pro. Alle Drohnen, die ab dem 1. Januar 2024 in der EU auf den Markt kommen, werden nur noch mit einer Zertifizierung verkauft. Für Besitzer von Modellen wie der DJI Mavic 3 oder der Mini 4 Pro gibt es die Möglichkeit, diese nachzuzertifizieren. Dies ermöglicht weiterhin das Fliegen in Wohngebieten und die Nutzung gemäß den Vorgaben zertifizierter Drohnen.

Kategorien und Zertifizierungsklassen

Die EU-Drohnengesetze unterscheiden drei Hauptkategorien: Open, Specific und Certified. Für die meisten Hobby- und kommerziellen Flüge ist die offene Kategorie relevant. Innerhalb dieser Kategorie gibt es unterschiedliche Zertifizierungsklassen (C0 bis C3), die sich hauptsächlich auf die Startmasse der Drohne beziehen. Leichte Drohnen unter 250 g wie die DJI Mini 4 Pro fallen meist in die C0-Klasse, für die kein Drohnenführerschein erforderlich ist. Drohnen zwischen 250 g und 900 g, wie die DJI R3 oder Mavic 3 Classic, benötigen eine C1-Zertifizierung und den kleinen A1-A3 Drohnenführerschein.

Zertifizierungsklassen C0 bis C3

Die Zertifizierungsklassen C0 bis C3 geben Aufschluss darüber, in welchen Kategorien Deine Drohne fliegen darf:

  • C0: Drohnen unter 250 g, keine Führerscheinpflicht, Flughöhe auf 120 m über dem Startpunkt begrenzt.
  • C1: Drohnen von 250 g bis 900 g, kleiner Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich.
  • C2: Drohnen von 900 g bis 4 kg, großer Drohnenführerschein A2 notwendig, wenn man in Wohngebieten fliegen möchte.
  • C3: Drohnen von 4 kg bis 25 kg, Hersteller ist für Zertifizierung zuständig, fliegen ausschließlich in der A3-Kategorie.

Beispiele für Bestandsdrohnen und zertifizierte Drohnen

Wichtige Unterscheidungen zwischen den Kategorien

  • Unterkategorie A1: In der offnen Kategorie A1 dürfen leichte Drohnen mit geringem Risiko fliegen. Dies schließt Flüge in Wohn- oder Gewerbegebieten ein. C0-Drohnen dürfen über einzelne unbeteiligte Personen fliegen, während bei C1-Drohnen der Überflug einzelner Personen vermieden werden sollte.
  • Unterkategorie A2: Für C2-Drohnen wie die Mavic 3 Pro ist zusätzlich der A2-Drohnenführerschein erforderlich. Hier muss ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
  • Unterkategorie A3: Drohnen zwischen 250 g und 25 kg, einschließlich aller Bestandsdrohnen in dieser Gewichtsklasse, dürfen ausschließlich hier fliegen. Das bedeutet, sie sind auf Flüge über freiem Feld beschränkt und müssen einen Abstand von 150 m zu Wohngebieten einhalten.

Allgemeine Drohnengesetze

Es gibt weiterhin natürlich grundlegende Regeln, die für alle Kameradrohnen gelten, unabhängig davon, ob sie Bestands- oder zertifizierte Modelle sind. Als Drohnenpilot musst Du Dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine e-ID-Nummer an Deiner Drohne anbringen. Diese Registrierung ist mit Kosten verbunden (20 € für Einzelpersonen, 50 € für Firmen) und muss auch in der App zur Fernidentifikation eingetragen werden.

Es gilt:

  1. Altersbeschränkung: Das Fliegen ist erst ab 16 Jahren erlaubt, es sei denn, eine befähigte Person über 16 Jahre ist anwesend.
  2. Registrierung: Eine Online-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist erforderlich. Hier erhält man eine E-ID-Nummer, die an der Drohne angebracht werden muss.
  3. Haftpflichtversicherung: Eine entsprechende Versicherung ist für das Fliegen einer Drohne notwendig.
  4. Flughöhe und Sichtweite: Die maximale Flughöhe beträgt 120 m, und es darf nur in Sichtweite geflogen werden.
  5. Nachtflüge: Diese sind erlaubt, sofern die Drohne über ein grünes Blinklicht verfügt.
  6. Abstände: Bestimmte Abstände zu Flughäfen, Bundesstraßen, Naturschutzgebieten und anderen sensiblen Bereichen müssen eingehalten werden.

Besondere Aufmerksamkeit solltest Du auf folgende Verbote legen:

  • Über Menschenansammlungen darf nicht geflogen werden.
  • Gefährliche Güter zu transportieren ist untersagt.
  • Einhaltung von Abständen zu Flughäfen, Bundesstraßen, Naturschutzgebieten und weiteren kritischen Infrastruktureinrichtungen ist Pflicht.

Für Flüge in der Nähe von kritischen Infrastrukturen ist eine Erlaubnis nötig, die in der Regel vom Betreiber erteilt wird. Um zu prüfen, ob ein Flug an einem bestimmten Ort erlaubt ist, empfehle ich, die Dronic App (Google Playstore) (iOS Appstore) zu nutzen, da beide mit der Deutschen Flugsicherung zusammenarbeiten.

Fernidentifikation: Ein Schlüsselmerkmal der EU-Drohnengesetze 2024

Die Fernidentifikation ist für alle Drohnen erforderlich, die in der offenen Kategorie betrieben werden und über 250 g wiegen oder eine Kamera bzw. andere Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten besitzen. ermöglicht es Behörden, Drohnen im Flug zu identifizieren, ohne den Piloten direkt ansprechen zu müssen.
Dies gilt für neue, zertifizierte Modelle sowie für nachzuzertifizierende Bestandsdrohnen. Leichte Drohnen unter 250 g, die keine personenbezogenen Daten erfassen können – also auch keine Kamera besitzen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Viele Hersteller integrieren die Fernidentifikation in ihre Steuerungs-Apps, was den Prozess für die Piloten vereinfacht. Bei Flügen in der Nähe von Flughäfen oder in kontrollierten Lufträumen kann die Fernidentifikation dazu beitragen, dass die Flugüberwachung die Drohnenaktivitäten besser nachvollziehen und verwalten kann.

Die Fernidentifikation übermittelt Daten wie die E-ID der Drohne, die Position, die Flughöhe, die Geschwindigkeit und die Position des Steuergeräts oder des Piloten in Echtzeit. Obwohl die Fernidentifikation personenbezogene Daten übermittelt, sind diese Informationen in der Regel nur von autorisierten Behörden abrufbar. Die Hersteller und Anbieter der Fernidentifikationssysteme müssen sicherstellen, dass die Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen behandelt werden.

Die Hauptziele der Fernidentifikation sind:

  1. Erhöhung der Transparenz: Sie ermöglicht es Behörden, Drohnen im Luftraum zu identifizieren und nachzuvollziehen, was zu einer sichereren und regulierteren Nutzung des Luftraums führt.
  2. Verbesserung der Sicherheit: Durch die Identifikation von Drohnen können potenzielle Risiken und Gefahren, wie unerlaubte Drohnenflüge in sensiblen Zonen, schneller erkannt und adressiert werden.
  3. Regelkonformität: Sie hilft sicherzustellen, dass alle Drohnenbetreiber sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.

Als Drohnenpilot musst du sicherstellen, dass deine Drohne mit einem Fernidentifikationssystem ausgestattet ist, falls sie unter die oben genannten Kriterien fällt.

Geo-Zonen und Sonderregelungen

Die EU-Drohnengesetze definieren auch sogenannte Geo-Zonen, in denen das Fliegen verboten oder beschränkt ist. Zu diesen zählen Flughäfen, Flugplätze, Kraftwerke, Nationalparks, Naturschutzgebiete und weitere sensible Bereiche. In einigen Fällen ist eine Erlaubnis vom Betreiber erforderlich, um in diesen Zonen fliegen zu dürfen. Es empfiehlt sich, Apps wie Droniq oder die Website depool.de zu nutzen, um festzustellen, ob ein Flug in einem bestimmten Bereich erlaubt ist.

Flüge in der Nähe von Flughäfen

In der Nähe von Flughäfen gibt es strenge Regeln. Ohne Genehmigung ist das Fliegen in Kontrollzonen bis zu einer Höhe von 50 m erlaubt. Ansonsten muss ein seitlicher Abstand von 1 km vom Flughafen und ein Abstand von 5 km Länge und 2 km Breite vor und hinter den Start- und Landebahnen eingehalten werden.

Flugplätze und Flugbeschränkungsgebiete

Um Flugplätze muss ein Abstand von 1,5 km eingehalten werden. Flugbeschränkungsgebiete, wie z.B. die Berliner Bannmeile, erfordern zusätzliche Genehmigungen.

Straßen, Schienen und Schiffsverkehr

Für Bundesstraßen, Autobahnen, Bahnanlagen und Bundeswasserstraßen gilt ein seitlicher Mindestabstand von 100 m. Über Bundeswasserstraßen darf nur in einer Höhe zwischen 100 und 120 m geflogen werden.

Wohn- und Industriegebiete

Über fremde Wohngrundstücke darf nicht geflogen werden, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten. In Industriegebieten gelten ähnliche Vorgaben, wobei zusätzlich ein Mindestabstand zu Industrieanlagen und anderen kritischen Infrastrukturen einzuhalten ist.

Sanktionen

Verstöße gegen die Drohnen Gesetze können mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist also mittlerweile kein Kavaliersdelikt mehr, illegal mit einer Drohne zu fliegen. Als Drohnenpilot bist Du nun gefordert, Dich mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass Du die notwendigen Führerscheine besitzt und Deine Drohne entsprechend den Vorschriften betreibst.

Fazit

Die neuen EU-Drohnengesetze 2024 bringen einige bedeutende Änderungen mit sich, die sowohl Hobbyflieger als auch professionelle Drohnenpiloten betreffen. Es ist wichtig, sich über die neuesten Regeln und Klassifikationen zu informieren, um sicherzustellen, dass deine Drohnenflüge legal und sicher bleiben. Egal, ob du eine bestehende Drohne besitzt oder den Kauf einer neuen in Erwägung ziehst, informiere dich gründlich über die Kategorien, Zertifizierungen und Geo-Zonen, um das Beste aus deinem Drohnenflugerlebnis herauszuholen.

Ich hoffe, dieser Beitrag hat Dir geholfen, etwas Licht ins Dunkle der neuen EU-Drohnengesetze zu bringen.

FAQ zur Drohnenverodnung 2024

Fernidentifikation für Bestandsdrohnen unter 250g?

Müssen Bestandsdrohnen unter 250g, die über eine Kamera verfügen, ab 2024 mit einer Fernidentifikation nachgerüstet werden?

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Bestandsdrohnen unter 250g, die mit einer Kamera ausgestattet sind, nicht mit einer Fernidentifikation nachgerüstet werden. Diese Regelung betrifft vor allem größere und schwerere Drohnen, die in höhere Risikoklassen eingestuft sind.

Für Drohnen unter 250g, wie beispielsweise die DJI Mini-Serie, gibt es weniger strenge Vorschriften. Diese Drohnen können weiterhin in der offenen Kategorie A1 geflogen werden, ohne dass eine Fernidentifikation erforderlich ist. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Drohne eine Kamera hat oder nicht.

Wo darf ich mit meiner DJI Mavic Air 2s ohne C-Klassifizierung noch fliegen?

Die DJI Mavic Air 2s, die über 250 Gramm wiegt aber keine C-Klassifizierung hat, wird dann in der offenen Kategorie A3 eingeordnet. Du darfst die Drohne nur in Gebieten betreiben, in denen keine Gefahr besteht, dass unbeteiligte Personen in der Nähe sind. Dies bedeutet in der Regel, dass Du mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten musst. Flüge in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten sind somit weitgehend ausgeschlossen. Für das Fliegen von Drohnen über 250 Gramm, auch in der Kategorie A3, ist zudem der kleine EU-Drohnenführerschein (A1/A3) erforderlich.

Darf ich mit meiner DJI Mini 3 noch in einem Wohngebiet fliegen?

Ja, die DJI Mini 3, die keine C0 Klassifizierung hat aber unter 250 Gramm wiegt, darf noch in einem Wohngebiet fliegen. Diese Drohne fällt unter die offene Kategorie A1 der EU-Drohnenregelungen, was bedeutet, dass Du sie in Gebieten betreiben kannst, in denen Menschen präsent sind. Aber Achtung! Da die Drohne eine Kamera hat, darfst Du sie nicht ohne Erlaubnis der Grundstücksinhaber über Privatgelände fliegen oder so, dass die Kamera Einblick auf das Privatgelände hat!

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Haftungsausschluss

Die Informationen in diesem Blogbeitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert 1 easa.europa.eu und zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die rechtlichen Informationen sind allgemeiner Natur und können eine individuelle Beratung durch Fachleute nicht ersetzen. Gesetze und Vorschriften können sich ändern und variieren je nach lokalen Gegebenheiten und neuesten Entwicklungen. Jeder Drohnenpilot ist selbst verantwortlich, sich über die aktuell gültigen Gesetze und Regelungen zu informieren und diese einzuhalten.

Ich übernehme keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Ebenso wenig hafte ich für etwaige Schäden, die aufgrund der Nutzung oder Nichtnutzung der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen oder durch die Verwendung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden.


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