Sind Carlinkit Carplay und Android Auto Adapter sowie Carpuride-Geräte in Deutschland zugelassen?

Viktor Dite, Autor des Beitrags

Von - Publiziert in Carplay
Dipl. Informatiker und Tech-Blogger seit 2006.


Brauchen China Gadgets im Auto eine ABE? In diesem Video gehe ich der wichtigen Frage nach, ob Carlinkit-Geräte und Carpuride-Displays, die aus China importiert werden, in Deutschland zugelassen sind. Ich habe diese Frage direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt und teile in diesem Video deren Antwort mit euch.

Sind Carlinkit- und Carpuride-Geräte in Deutschland zugelassen?

Ich wurde mal gefragt, ob die Carlinkit Adapter oder die Carpuride Displays – die ja aus China importiert werden – überhaupt in Deutschland zugelassen sind und ob man sie in Deutschland betreiben darf.

Antwort vom Kraftfahrt-Bundesamt

Ich habe das beim Kraftfahrt-Bundesamt angefragt und nach ein paar Wochen auch eine Antwort erhalten! In diesem Video möchte ich Dir zeigen, was das Kraftfahrt-Bundesamt zu dieser Frage sagt und ob ihre Aussage eine Freigabe für die Nutzung solcher Geräte im Auto ist.

Rechtliche Klärung

Zunächst hatte mir das Kraftfahrt-Bundesamt auf meine Mail mit der Frage, ob CarPlay– und Android Auto -Displays und -Dongles aus dem Zubehörhandel eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Betrieb in Deutschland benötigen, wie folgt geantwortet:

„Zubehörteile wie Multifunktions-Touchdisplays mit unterschiedlichsten Funktionen (z.B. Telefon, Internet, Radio, Navigationssystem, Videosystem, usw.) fallen nicht unter die die genehmigungspflichtige Bauteile gemäß Paragraph § 22a StVZO. Die Verpflichtung bezüglich einer ABE existiert vorschriftenseitig nicht. Für derartige Objekte existieren keine baulichen Vorschriften aus dem Fahrzeugbereich. Es handelt sich quasi um ein Tablett oder Handy handelt, was auf anderweitigen Vorgaben basiert. Die Benutzung solcher Geräte fällt in den Bereich des Verhaltensrechts.“ E-Mail vom KBA

E-Mail vom KBA

Das wäre dann die Polizei. Fakt ist aber schon mal, dass aus Zulassungstechnischen Aspekten der Einbau und das Mitführen solcher Gerätschaften nicht grundsätzlich verboten ist und hier keine Bauartbedingte Zulassung notwendig ist.

Nutzung im Straßenverkehr

Bleibt jetzt also noch die Frage, ob solche Geräte im Auto während der Fahrt bedient werden dürfen. Bei solchen Geräten handelt es sich um ein elektronisches Gerät im Sinne des Paragraph § 23 Absatz 1a der StVO. Dabei ist es unerheblich, ob es fest im Fahrzeug verbaut sei oder nicht, es darf nur nicht in der Halt gehalten werden. Die Nutzung von solchen Touchscreens sei unter den Voraussetzungen von Satz 1 Nr. 2 gestattet und ist nicht grundsätzlich verboten.

Details zur legalen Nutzung

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Der Absatz gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.“§ 23 Absatz 1a der StVO

Carlinkit Adapter

Carlinkit Geräte, die sich in die Android Auto oder Carplay Integration einbinden sind hier also klar im Vorteil, da diese dann per vorgesehene Tasten am Lenkrad oder Radio bedienen lassen. Hier gilt dann die gleiche Freigabe, wie bei Android Auto und Carplay an sich.

Carpuride Displays zum Nachrüsten

Bei den Carpuride Displays, die Android Auto und Carplay im Fahrzeug nachrüsten gilt dann aber das Gleiche, wie beim werksseitig eingebauten Touchscreen des Fahrzeugs: sie ist also nicht untersagt, wenn lediglich ein flüchtiger Blick für die Bedienung erforderlich ist, der den Fahrer nicht in erheblicher Weise vom Verkehrsgeschehen ablenkt.

Das Abspielen von Videos auf dem Display ist jedoch verboten, da jegliche Nutzung des Geräts, die nicht mit nur einer kurzen Blickabwendung verbunden ist, verboten ist.

Konsequenzen

Bedienst Du den Touchscreen unzulässig lang, oder wird ein Abspielen eines Videos darauf als unzulässig eingestuft, kann es tatsächlich zu „2 Punkten in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot und 228€ Bußgeld führen“. Hier entscheidet allein die Polizei bei Verdacht oder der Gutachter nach einem Unfall, ob die Bedienung zulässig oder unzulässig erfolgte.

Mein Fazit

Ich schließe also daraus, dass die Wireless Carplay und Android Auto Adapter absolut zulässig in der Verwendung sind, da man damit nur die bereits vorhandene Carplay und Android Auto Verbindung drahtlos macht und sie sich über die Lenkradtasten bedienen lassen.

Aber ich sehe auch für die Carpuride und alle ähnlichen Displays ebenfalls keine Bedenken, sofern kein Bewegtbild während der Fahrt darauf zu sehen ist.

Dies ist jedoch keine Rechtsberatung. Ich kann mich auch irren. Alle für dieses Video verwendeten Quellen verlinke ich Dir.

Quellen:


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