Große Neuigkeiten! Den Verbandsmitgliedern der deutschen Modellflug-Verbände ist nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen. Damit ist bspw. FPV ohne Spotter unter 30m weiterhin erlaubt!
Mit der europäischen Drohnenverordnung und der anschließenden Überführung in deutsches Recht traten im Juli 2021 umfangreiche Änderungen für Modellflieger in Kraft. Wer allerdings im Deutschen Modellflieger Verband Mitglied ist, für den änderte sich erstmal nichts, da Dank Übergangsfristen substantielle Erleichterungen galten.
Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis an den DMFV am 6.7.2022 wird den Verbandsmitgliedern nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen. Auch DMFV-Kenntnisnachweise behalten ihre Gültigkeit. Quelle: DMFV
Der wichtigste Zugewinn für deutsche Drohnenflieger ist, dass das Fliegen mit FPV ohne Spotter unter 30m weiterhin erlaubt bleibt!
Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite.
Quelle: DMFV
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. In den Hintergrundinformationen zur Pressemeldung des LBA steht zu VLOS in der Tat kein Wort erwähnt. Streng genommen pocht der DMFV wohl immer noch darauf, dass VLOS unter 30m „immer schon so war und sie das so weiter machen können“. Da Ihnen eine Ausbildungserlaubnis erteilt worden ist, werden sie schon wissen, was sie für Ihre Mitglieder veröffentlichen. In einem Gerichtsurteil im Worstcase-Fall der Fälle würde ich dennoch nicht darauf bauen.
Update 1.1.2024
Es hat sich mit der Drohnenverordnung 2024 wieder etwas verändert.
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