BSI schickt uns alle zum Arzt auf www.dns-ok.de und verschreibt uns Placebos
Kategorie: Aus dem Leben...

ACHTUNG! Alles ist hier satirisch gemeint und stellt nur meine Meinung über die derzeitige Situation dar!
Wir sind alle krank und müssen zum Doc!
Hallo Deutschland! Eigentlich müsste es ja in dieser Woche “hallo Angst erfülltes Land” heißen! Die Medien machen uns derzeit nämlich krank mit ihrer populistischen Berichterstattung! Wir sollen alle ein böses Virus – pardon – Trojaner namens DNS-Changer haben. Der BSI hat nämlich mal Arzt gespielt und uns alle zur Schluckimpfung in die Arzt-Praxis auf www.dns-ok.de eingeladen. Dort sollen wir alle auf Herz und Nieren getestet werden! Wer tatsächlich krank ist, dem verschreiben sie natürlich ein Mittelchen, dass ganz schnell wirken soll!
Die schlimmste Epidemie ist ausgebrochen!
Schweinegrippe, Vogelgrippe oder Ehec waren gegen diesen Schädling harmlos! “In Deutschland sind nach Angaben der amerikanischen Bundespolizei FBI derzeit bis zu 33.000 Computer täglich betroffen” heißt es derzeit in vielen Medien! Also schleunigst ab zum Arzt in die Arztpraxis und schnell impfen lassen?
BSI und Telekom sind unsere Retter!
Die Arztpraxis, also www.dns-ok.de ist eine gemeinsame Webseite der Telekom und des BSI – ohohooo – der BSI zeigt Mukkis im Kampf gegen die Internetkriminalität. Und der große rosa rote Panther darf da ja nicht fehlen! Wir sind eure Retter – das ist die Message, die uns der Arzt mitteilen möchte! Doch das Mittel gegen den bösen Schädling ist schlicht und einfach ein Placebo?! — oder doch nicht?
Lese warum www.dns-okay.de ein Fake ist
Bundestrojaner und die Online Durchsuchung
Kategorie: Stasi 2.0
Das Magazin Nano hat in der heutigen Ausgabe einen netten und quasi “parteilosen” Bericht über den Bundestrojaner gezeigt.
Die Moderatorin formulierte ihre ersten Worte jedoch entgegengesetzt der im Web kursierenden Meinung, dass das Urteil ein positives sei. “Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die umstrittene Online Durchsuchung unter strengen Auflagen
Highlights:
Unklar ist neben technischen Fragen noch die Beweiskraft von Onlineüberwachung, denn wenn die Polizei einen Rechner kapern kann,
dann könnte das auch ein Dritter tun und belastendes Material unterschieben. [...]
Noch ist die geplante Online-Überwachung nur für schwere Verbrechen und in Ausnahmefällen vorgesehen. Doch die Datenspuren jedes Einzelnen könnten ausgewertet werden, es kommt nur darauf an, wo man die gesetzliche Grenze zieht!
Während die meisten das Urteil begrüßen sehe ich es eher skeptisch! Ich finde auch, dass das Urteil eher negativ ausgefallen ist. Herr Schäuble sieht selbst sogar in dem Urteil eine Bestätigung seiner Arbeit! denn:
Schäuble sagte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche
Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.




