Neue EU Drohnenverordnung 2021 – das ändert sich in Deutschland ab dem 31.12.2020

Viktor Dite, Autor des Beitrags

Von - Publiziert in Drohnen
Dipl. Informatiker und Tech-Blogger seit 2006.


In diesem Video möchte ich auf die letzte offizielle Veröffentlichung zur EU-Drohnenverordnung 2021 vom Luftfahrt Bundesamt (LBA) näher eingehen und für Dich die Aussagen der veröffentlichten FAQ zusammenfassen.

Update 1.1.2024

Es hat sich mit der Drohnenverordnung 2024 wieder etwas verändert.

Neue EU Drohnenverordnung 2021 - was ändert sich in Deutschland ggü. der Drohnenverordnung 2020?

Die neue Drohnenverordnung 2020 wird am 31.12.2020 in Kraft treten und ist abe dem Zeitpunkt wirksam. Die Zuständigkeit in Deutschland wird voraussichtlich beim Luftfahrt-Bundesamt liegen.

Das Luftfahrtbundesamt schreibt auf deren Seite in der FAQ *) zu „Drohnenführerscheine und dem Drohnenbetrieb“ ab dem 31.12.2020 folgendes:

Steuerer von Drohnen müssen ab dem 31.12.2020 in vielen Fällen über ein im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drohnenführerschein“ bezeichnetes Dokument verfügen, sofern sie eine Drohne in der Offenen Kategorie betreiben.

Neue Regelung

Dabei unterscheiden Sie zwischen zwei wichtigen Kriterien:

  • Bestandsdrohnen: Drohnen ohne Klassifizierung nach EU-Recht – sogenannte Bestandsdrohnen, also Drohnen, die vor der Neuregelung beschafft wurden und
  • Neue Drohnen: Drohnen mit EU-Klassifizierung, die eine Kennzeichnung mittels Nummer auf der Drohne besitzen

Für die Bestandsdrohnen gilt gilt ab dem 31.12.2020

Wiegt die Drohne unter 250g und hat eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s, dann
ist kein „Drohnenführerschein“ erforderlich.

Wiegt eine alte Bestandsdrohne Drohne unter 500 g, so kann sie bis zum 1.1.2023 weiterhin ohne „Drohnenführerschein“ geflogen werden. Ab dem 1.1.2023 wird aber auch hier zwingend ein EU-Kompetenznachweis benötigt.

Wiegt eine Bestandsdrohne zwischen 500g und 2kg, dann wird ein EU-Kompetenznachweis A2 („großer EU-Drohnenführerschein“) ab dem 31.12.2020 benötigt.

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Für neue Drohnen gilt ab dem 31.12.2020

Für Drohnen, die jetzt neu gekauft werden und/oder bereits eine EU-Klassifizierung auf der Drohne haben gilt unter 250g weiterhin keine „Drohnenführerschein“-Pflicht.

Für alle anderen Drohnen von 250g bis 900g wird ein EU-Kompetenznachweis benötigt. Bis zum 1. Januar 2022 darf die Drohne alternativ mit einem vorhandenen Kenntnisnachweis bzw. einer Einweisungsbescheinigung dem Modellflug-Sport Verbände gesteuert werden.

Für alle genannten gelten die übrigen Regularien der Offenen Kategorie trotzdem. Dummheit schützt also vor Strafe nicht. Deswegen empfiehlt das Luftfahrtbundesamt dennoch sich über diese Regularien zu informieren und zumindest ein Onlinetraining zu absolvieren.

Was bedeutet das jetzt für Dich? Willst Du eine neue Drohnen kaufen, dann bist Du mit einer Drohne unter 250g immer fein raus und musst Dich nicht mit Regularien auseinandersetzen – solltest Du zwar, musst Du aber nicht.

Weiter im Text steht eine wichtige Anmerkung zu Drohnen, die nicht nach EU-Recht konforme Zertifizierungen habe. Diese Drohnen dürfen weiterhin betrieben werden. Das werden vermutlich viele günstige Drohnen aus China sein, die sich die Zertifizierung sparen wollen. Auch hier ist aber wieder die 250g Grenze deutlich. Drohnen unter 250 g dürfen unter den Bedingungen der Unterkategorie A1 der Offenen Kategorie betrieben werden, die keinen Kenntnisnachweis erfordert.

Registrierungspflicht

Eine wichtige Sache ändert sich jedoch für alle! Jeder Drohnenbetreiber muss sich registrieren! Jeder? Nicht ganz. Wenn Du eine Drohne unter 250g fliegst, die keine Kamera hat, dann musst Du Dich nicht registrieren.

Ansonsten gilt: Eine Registrierung als Drohnen-Betreiber ist ab dem 31. Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Die Zuständigkeit in Deutschland wird voraussichtlich beim Luftfahrt-Bundesamt liegen. Eine Online-Registrierung wird zeitgerecht über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung stehen. Derzeit ist eine Registrierung noch nicht möglich.

Drohnen in der Offenen Kategorie müssen nicht registriert werden, jedoch muss sich der Betreiber selbst registrieren!

Registrieren muss sich jeder Betreiber, der eine Drohne mit einer Abflugmasse von 250 g oder mehr betreibt. Registrieren müssen sich auch Betreiber von Drohnen von weniger als 250 g, wenn die Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist.

Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch die eben genannte Registriernummer angebracht werden. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.

Beispiel 1: DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2

Die DJI Mavic Mini 1 und die DJI Mini 2 wiegen beide unter 250g und benötigen daher keinen Drohnenführerschein.

Muss man unter 250g auch eine Versicherung haben?

Egal für welche Drohne – Du brauchst immer eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Drohnenflug abdeckt. Kostet aber nur um die 30€ im Jahr, wenn Du Deine bestehende Haftpflichtversicherung aufstockst.

Muss man sich unter 250g registrieren?

Die Drohne unter 250g muss nicht registriert werden, aber der/die Drohnenpilot/In sobald er/sie eine Drohne mit einer Kamera fliegt. Eine Möglichkeit zur Registrierung existiert im Nov. 2020 noch nicht.

Braucht man nicht auch für Drohnen mit Kamera generell einen Drohnenführerschein?

Nein, ein Drohnenpilot, der eine Drohne mit Kamera fliegt, muss selbst registriert sein.

Beispiel 2: DJI Mavic Air 2

Die DJI Mavic Air 2 wiegt 570g und hat keine Kennzeichnung. Damit ist sie eine „Bestandsdrohne über 500g“ aber unter 2kg: Es wird ab 31.12.2020 „ein EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 („großer EU-Drohnenführerschein“) benötigt„.

Beispiel 3: DJI Phantom 4 pro

Die Phantom Pro 4 ist eine Bestandsdrohne und wiegt 1380g (900g – 2kg). Dafür wird ab dem 31.12.2020 mindestens ein EU-Fernpilotenzeugnis A2 („großer EU-Drohnenführerschein“) benötigt

Beispiel 4: China-Drohne ZLRC Beast SG906 Pro (2)

Die gute China ZLRC Beast Drohne SG906 Pro (2) wiegt 530g und hat keine Kennzeichnung. Damit ist sie eine „Bestandsdrohne über 500g“ aber unter 2kg: Es wird ab 31.12.2020 „ein EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 („großer EU-Drohnenführerschein“) benötigt„.

Beispiel 5: FPV-Drohnen mit Brille fliegen

Die neuen Gesetzestexte lesen sich erstmal so, als würde der Flug von FPV Drohnen nur noch über Privatgelände möglich sein. Wenn man jedoch in den offiziellen Dokumenten etwas tiefer gräbt, erfährt man sogar ein paar Vorteile. So habe ich einen offiziellen Beweis dafür gefunden, dass Du mit einer FPV Drohne nun auch außerhalb des Sichtbereichs des Piloten auf 120m Höhe fliegen kannst.

Quellenverweis

Die Aussagen im Video und in diesem Beitrag stütze ich auf der FAQ des Luftfahrtbundesamtes


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