Die besten PR Portale im Web
Kategorie: ecommerce
In der letzten Zeit habe ich schon zwei Artikel darüber gelesen, welches Online PR Portal denn nun das Beste sei. Bei den interessantesten Artikeln gehen die Bewertungskriterien weit auseinander.
Während der Blogtrainer die Anzahl der Beiträge im Portal als Leitzahl für die Güte nimmt, jagen die Internetkapitäne die zahlreichen PR-Portale durch diverse SEO Tools. Weder der eine noch der Andere berücksichtigen aber weitere Faktoren wie Backlinkpflicht oder dofollow Links. Schade eigentlich. Damit ist so ein schöner Test wie bei den Internetkapitänen wieder nonsense, da die maschinellen Ergebnisse nicht auf echte Tauglichkeit überprüft werden.
Ok, vielleicht ist so ein Test ja auch für freie Veröffentlichung zu viel Arbeit. Aber in einem Magazin könnte ich es mir durchaus vorstellen, dass ein detailierterer Test auf Interesse stoßen könnte.
Auf jeden Fall habe ich mal ein und die selbe Pressemitteilung auf den beiden “besten” Portalen beider Artikel veröffentlicht und komme zum folgendem Schluss:
SEO-Tools für Keyword Recherche und Monitoring » SEO-HANDBUCH.DE – Suchmaschinenoptimierung SEO & Suchmaschinenmarketing SEM Blog
Kategorie: Allgemein
Nun kommt es darauf an, dass der Verlauf im Ranking, die Steigerung der Aufrufe und die optimale Haltung eines guten Platzes in den Suchmaschinen weiter kontrolliert und verfolgt wird. Natürlich kann man auch hier wieder mühselige und zeitraubende Kleinarbeit einsetzen und viele Leute mit Einträgen in Exeltabellen und Analysen beschäftigen. Den besseren Effekt erzielt ein Keyword Monitoring über bereits bewährte Tools für diese Funktionen. Keyword Monitoring Tools überprüfen den Ranking Verlauf bei den Suchmaschinen, einige eliminieren bereits schlecht laufende Wörter und Phrasen, teils sind in die Hilfestellung zur Optimierung durch die Tools noch eine Reihe anderer Funktionen, wie auch die Backlink Analyse, eingebaut. Auch die Findung von Analysen der Konkurrenz ist hier möglich.
Wirkung von Rabattschildern an Preisauszeichnungen
Kategorie: ecommerce
"Neurowissenschaftler der Universitätsklinik Bonn konnten nachweisen, wie ein Rabatt-Schild auf das Gehirn wirken kann: Es unterdrückt bei einigen Menschen die Gehirnregionen, die normalerweise aktiv sind, wenn wir Preise und Leistungen vergleichen um eine Kaufentscheidung zu treffen. Es ist daher kein Wunder, dass eine Rabattschlacht nach der anderen ausgerufen wird. Die Forscher gehen allerdings davon aus, dass sich dieser Effekt mit der Zeit abstumpft."
via Schon mal mit Rabatt-Schildern experimentiert? » Marketing » Blog für den Onlinehandel.
Das im Beitrag erwähnte “Quarks & Co Wunder Wahrnehmung” PDF gibt es hier.
Kundenbindung von Onlineshops vs. Versandmethoden
Kategorie: Internet
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Versand mit DPD, UPS und GLS an Privatkunden ist…
Ich finde immer wieder Onlineshops, die ausschließlich mit GLS oder DPD oder UPS versenden — auch an Privatkunden. Dabei ist es zum Einen mir und zum Anderen aus Kundenbindender Sicht total unverständlich!
Alle diese Versandunternehmen haben eins gemeinsam: sie sind eher auf die Geschäftliche Paketkommunikation ausgelegt. Welcher Privatkunde ist schon zwischen 10 und 18 Uhr permanent zu Hause um das Paket entgegenzunehmen? Bei nicht Antreffen besteht zudem kaum eine Möglichkeit das Paket an einer Station abzuholen.
Bei GLS kann man mit dem Fahrer immerhin einen Termin auf einem Parkplatz oder ähnl. vereinbaren, um dort das Paket entgegenzunehmen — fühlt sich dabei jedoch immer wie ein Dealer, der etwas verbotenes tut. Zudem werden nur 3 Zustellversuche unternommen und bei wiederholtem nicht Antreffen zurückgesandt.
Bei DHL hat man wenigstens die Wahl der Packstation oder des Post-Schalters, der das Paket immerhin bis zu einer Woche vor Ort hortet. Hermes bietet die Möglichkeit das Paket an einer nahen Paketstation abgeben zu lassen.
Denke an die Kunden, nicht an Dich!
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So bequem für den Verkäufer die Option auch ist, das Paket kostenlos vor Ort abholen zu lassen, denken die wenigsten anscheinend an den Kunden, der damit die A. Karte gezogen hat und teilweise große Umstände in Kauf nehmen muss, um an seine Bestellung zu kommen.
Viel Geld für SEO, wenig Gedanken um die CRO
Die Onlineshops kämpfen teilweise bitterhart um die Bestplätze bei den Preissuchmaschinen und dem besten Ranking bei Google. Geben Unmengen Geld für SEO und Conversionoptimierung aus und vergessen wohl eins der grundlegendsten Faktoren des guten Geschäfts: “der Kunde ist König”. Was bringt es mir tausende Neukunden zu gewinnen, wenn sie nicht wiederkommen? Und das werden sie nicht, wenn ihnen die Abholung ihrer bestellten Ware so viele Umstände bereitet hat.
Harte Conversionkiller
Den Kunden aus den Augen zu verlieren oder erst gar nicht aus seiner Sicht zu betrachten ist zudem ein wirklich harter Conversionkiller:
“Zu wenig Wissen über die Kunden: Bei der Befragung von Nutzern oder Kunden tauchen die größten Schwachstellen von Onlineshops meist direkt auf. Ein wenig Beschäftigung mit Kundensegmenten, ihren Werten, Wünschen und Erwartungen fördert meist ein unglaubliches Arsenal an Maßnahmen zur Optimierung der Konversionsrate.” [Shopbetreiber]
Dabei sollten die Shopbetreiber doch immer vor Augen haben, dass sie einer von tausenden sind und wenn sie dauerhaft Erfolg haben möchten, den Kunden dauerhaft an sich binden müssen.
Nutzung eines Online Videorecorders ist ein Verstoß gegen das Urherberrecht
Kategorie: Internet
Die nunmehr vorliegende Entscheidung wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die Nutzer der Online – Recorder wieder in das Visier der Abmahner geraten: Spätestens mit dieser Entscheidung sind Online – Recorder als offensichtlich rechtswidrige Quelle einzustufen. Vor einer Nutzung ist abzuraten, denn nach Auskunftserteilung durch die Anbieter muss – leider – wieder mit zahlreichen Abmahnungen der Nutzer, also einer Abmahnwelle gerechten werden.
[Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de]
Glücklicherweise geht es im Rechtsstreit um Online-Videorecorder, die eine Aufnahme mehreren Usern zur Verfügung stellen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern „der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.“ Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er „die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite“. Save.TV betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.[SaveTV].
Edit (24.04.09):
Alles nur show?
[MacWelt]
MathWay löst Ungleichungen mit Lösungsschritten auf
Kategorie: Internet
War das automatische Lösen komplexer Ungleichungen bisher nur mit aufwendigeren und vor Allem kostenpflichtigen Programmen möglich, kann man dies jetzt bei MathWay erledigen. Das Web2.0 Tool ist kostenlos und löst eure Ungleichungen sogar mit Ausgabe der einzelnen Lösungsschritte! Es kann sogar gleichungen mit mehreren Unbekannten und komplexeren Systemen lösen.
Bester Online Service zum Konvertieren von PDFs in HTML
Kategorie: Internet
Auf der Suche nach einem gescheiten PDF2HTML Konverter bin ich auf den kostenlosen Online Service von ZamZar gestoßen. Neben meinen Favoriten latextohtml und dem Online Converter von Adobe bietet ZamZar eine korrekte Übersetzung der deutschen Umlaute.
Einfach ein (PDF) Dokument hochladen, das Ausgabeformat wählen (es gibt unzählige) und eine E-Mail Adresse an die das konvertierte Dokument gesendet werden soll angeben, fertig. Innerhalb von einigen Minuten ist das File im Postfach.
Wichtige Entscheidung bezüglich des Überweisungsverkehrs
Kategorie: Aus dem Leben...
Der Kläger war Kunde einer Bank. Auf sein Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online – Banking durch den Kunden des Klägers an seine Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen. Deshalb verlangte der Kläger von seiner Bank die 1800 Euro als Schadensersatz. Er war der Ansicht, die Bank sei verpflichtet gewesen, einen Abgleich zwischen angegebenen Empfänger und der übermittelten Kontonummer vorzunehmen und die Abweichung aufzuklären.
Entscheidung des Gerichts: Keine Pflichtverletzung der Bank – Klage abgewiesen
Es läge seitens der Bank schon keine Pflichtverletzung vor. Unstreitig sei der Überweisungsauftrag im Wege des Online-Banking, also dem beleglosen Überweisungsverkehr erteilt worden.
Bundestrojaner und die Online Durchsuchung
Kategorie: Stasi 2.0
Das Magazin Nano hat in der heutigen Ausgabe einen netten und quasi “parteilosen” Bericht über den Bundestrojaner gezeigt.
Die Moderatorin formulierte ihre ersten Worte jedoch entgegengesetzt der im Web kursierenden Meinung, dass das Urteil ein positives sei. “Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die umstrittene Online Durchsuchung unter strengen Auflagen
Highlights:
Unklar ist neben technischen Fragen noch die Beweiskraft von Onlineüberwachung, denn wenn die Polizei einen Rechner kapern kann,
dann könnte das auch ein Dritter tun und belastendes Material unterschieben. [...]
Noch ist die geplante Online-Überwachung nur für schwere Verbrechen und in Ausnahmefällen vorgesehen. Doch die Datenspuren jedes Einzelnen könnten ausgewertet werden, es kommt nur darauf an, wo man die gesetzliche Grenze zieht!
Während die meisten das Urteil begrüßen sehe ich es eher skeptisch! Ich finde auch, dass das Urteil eher negativ ausgefallen ist. Herr Schäuble sieht selbst sogar in dem Urteil eine Bestätigung seiner Arbeit! denn:
Schäuble sagte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche
Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt.




