Java Web-Start Cache löschen (managen / kontrollieren)
Kategorie: Linux, Mac
Wird eine Java Webstart Anwendung ausgeführt, so wird code nachgeladen, welcher sich für den Benutzer “unsichtbar” auf der Platte im Cache “einnistet”. Auch wenn eine Webstart Anwendung nicht mehr ausgeführt wird, verbleibt der Code in den Tiefen der Cache Struktur. Eine Entfernung des brachliegenden code ist jedoch ganz einfach!
Benutzt man Java ab Version 1.5.x (im Terminal “java -version” eingeben, um zu überprüfen), so lässt sich ein Java Webstart Cache Manager mit dem folgenden Befehl aus dem Terminal starten:
javaws
Daraufhin startet ein Webstart Manager, mit dem man geladenen Applikationen entweder löschen, oder erneut lokal ausführen kann.
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Keine Rechtsverletzung aus dem Cache
Kategorie: Internet
Ist eine Rechtsverletzung aufgetreten, ist vor einer möglichen Abmahnung auch eine Aufforderung zur Beseitigung der Rechtsverletzung möglich/nötig. Reagiert die Rechtsverletzende Domain darauf und beseitigt die Rechsverletzung innerhalb der angegebenen Frist, so besteht keine Rechtsverletzung mehr, auch wenn Sie im Suchmaschinen-Cache der Domain noch bestünde.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsverletzung nur dann existiert, wenn diese vom Rechtsverletzenden selbst gesteuert werden kann. Ein Domainbetreiber hat jedoch keine Eingriffsmöglichkeit in den Cache. Wird ein Rechstverstoß vom Domaininhaber beseitigt, hat er keinen Einfluss mehr auf die Kopien des ehemals existierenden Rechtsverstoßes. Damit kann der Domaininhaber nicht mehr für Rechtsverstöße, die nur noch im Cache existieren zur Rechenschaft gezogen werden.
Quellen: iX 12/2007 und suchmaschinen-und-recht.de



