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Emailverschlüsselung reicht (noch) nicht aus für einen Verdacht

Kategorie: Stasi 2.0 Autor: bei Google+

Soweit ist es schon gekommen.

Ein Soziologe wurde inhaftiert, weil er seine Emails verschlüsselt hatte. Die Ermittler sind auf den Mann aufmerksam geworden, weil der er auf diversen Webseiten verdächtige Begriffe benutzt haben soll, die ihn unter Verdacht stellen als Mitglied in einer terroristischen Vereinigung tätig zu sein.

Allein auf Verdacht, in den verschlüsselten Emails seien Indizien vorenthalten, wurde gegen den Mann ein Haftbefehl ausgestellt!

Da soll noch Mal einer sagen, 1984 wäre noch weit entfernt!

Der Fall nahm jedoch eine gute Wendung, und dürfte evt. als Referenz für die Zukunft gelten. Das BGH hat nämlich entschieden, dass die Tatsache, dass Emails verschlüsselt werden für einen Verdacht nicht ausreiche. Zudem genügten bloße Vermutungen ohne konkrete Indizien nicht für einen Haftbefehl. Heimlichtuerei sei nicht ausreichend, um jemanden in Haft zu nehmen.

Wohl aber doch um in Verdacht zu geraten! Traurig!

Quelle: iX 12/2007

Weitere Informationen im Jur-Blog

Polylog.tv bietet übrigens eine sehr schöne Reportage über den Fall, die mich wirklich ungemein an “Das Leben der Anderen” erinnert!



polylog Terror ueberwachung @ www.polylog.tv/videothek

und so ganz nebenbei… irgendwie kann ich mich jetzt auch an mein abund an spinnendes Handys entsinnen, das manchmal wie wild mit voller Leistung sendet. Im Ruhezustand wohlgemerkt! Muss ich mir jetzt Sorgen machen?



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