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Nutzung eines Online Videorecorders ist ein Verstoß gegen das Urherberrecht

Kategorie: Internet Autor: bei Google+
BGH, Urteil vom 22. April 2009 – I ZR 216/06 – Die Internet-Aufzeichnung von Filmen über Online – Dienste als Internet – Recorder stellt einen Verstoß gegen Urheberrecht (u. a. § 87 Abs. 1 UrhG) dar. Dies hat nun das oberste Zivilgereicht, der BGH entschieden.
Die nunmehr vorliegende Entscheidung wird aber voraussichtlich auch dazu führen, dass die Nutzer der Online – Recorder wieder in das Visier der Abmahner geraten: Spätestens mit dieser Entscheidung sind Online – Recorder als offensichtlich rechtswidrige Quelle einzustufen. Vor einer Nutzung ist abzuraten, denn nach Auskunftserteilung durch die Anbieter muss – leider – wieder mit zahlreichen Abmahnungen der Nutzer, also einer Abmahnwelle gerechten werden.

[Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de]

Glücklicherweise geht es im Rechtsstreit um Online-Videorecorder, die eine Aufnahme mehreren Usern zur Verfügung stellen.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern „der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.“ Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er „die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite“. Save.TV betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.[SaveTV].

Edit (24.04.09):
Alles nur show?

Obwohl das BGH die Onlineaufzeichnung im Prinzip für unzulässig erklärt hat, existiere eine zulässige Variante, wie der BGH-Richter Thomas Koch gegenüber der FAZ einräumte. Dazu müsste eine Sendung automatisch gespeichert und ausschließlich an einen Empfänger weitergeleitet werden.

[MacWelt]



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2 Blog Kommentare

  1. foxx:

    Oh, das klingt leider nicht gut… Wie sieht es denn mit dem bekannten, kostenlosen Dienst “OnlineTvRecorder.com” aus? Dort ist der Aufnahmeprozess vollständig automatisiert, also der Nutzer nimmt bestimmte Sendungen explizit auf und kann auch nur diese ansehen. Wenn man sich von irgendwo eine vorher nicht aufgezeichnete Aufnahme herunter geladen hat, kann man diese nicht decodieren und damit nicht ansehen.

    Ich hoffe das reicht um nicht von diesem Urteil betroffen zu sein. Weiß jemand mehr darüber?

  2. viktor-dite:

    soweit ich weiß kann man bei OTR die Aufnahmen von anderen Usern übernehmen. Wie das in deren Fall ist, bleibt abzuwarten. SaveTV versichert im Moment seinen Kunden, dass Sie sich nicht um Rechtsbrüche sorgen müssen.


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