Betreiber offener Wireless-LAN sind für damit durchgeführte Straftaten verantwortlich (Update)
- Der Anschlussinhaber haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seine ungeschützte WLAN-Verbindung begangen werden.
- Das Ausschalten des PC reicht als Schutz für die WLAN-Verbindung nicht aus.
- Der Anschlussinhaber hat sich über technische Möglichkeiten zum Schutz seiner WLAN-Verbindung zu informieren.
Telemedicus via LAW Blog
Meldung vom Okt. 2006:
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) warnt auf seiner Webseite davor, dass Betreiber eines offenen Wireless-LAN nach aktueller Rechtsprechung für Straftaten verantwortlich gemacht werden, die über ihr Wireless-LAN durchgeführt wurden. Daher empfiehlt der Verband die Verschlüsselung des Wireless-LAN-Zugangs sowie die Beschränkung des zugelassenen Nutzerkreises. Außerdem sollte man sich gegebenenfalls von Mit-Surfern eine schriftliche Erklärung geben lassen, dass diese den Zugang nur für legale Zwecke nutzen. Sollte dennoch eine Abmahnung, beispielsweise wegen illegaler Nutzung einer Tauschbörse, eingehen, empfiehlt der Verband die genaue Prüfung des Schreibens, da die enthaltene Unterlassungserklärung oft weitergehende Pflichten nach sich zieht. Quelle
technorati tags:wlan





Kommentar geschrieben am 19.02.2008
[...] neues Urteil vom 27.12.2007 (pdf) bekräftigt erneut ein Urteil von 2006 ausdrücklich, dass Betreiber von (privaten) WLAN Netzwerken dafür Verantwortlich sind, was mit [...]