Fotolia Abmahnung vorbeugen
Bitte wichtiges Update beachten!
Derzeit kursieren Gerüchte, dass Fotolia Ihre Nutzer wegen nicht erlaubter oder nicht korrekter Verwendung ihrer Bilder abmahnt2. Die Nutzungsbedingungen erlauben nämlich im Grunde genommen gar keine Verwendung der Bilder online und keinesfalls eine Verwendung auf Facebook, Google Plus oder den zahlreichen Twitter Picture Diensten! Lese hier warum und wie Du dennoch so gut wie möglich einer Abmahnung vorbeugen kannst1
Das Dilemma mit den Online Nutzungsrechten
“Bilddatenbanken leben davon, dass man die dort enthaltenen Fotos für die eigene Webseite, Broschüren und andere Zwecke verwendet.” [Urheberrechts-Falle: Abmahnung für fremde Fotos auf Facebook] Fotolias Lizenzen erlauben zwar eine Nutzung der Bilder online, listen aber gleichzeitig sehr harte Einschränkungen deutlich in den AGB auf! Doch was genau ist dran?
Als ich davon gehört hatte, habe ich mich etwas in Fotolias Lizenzvereinbarung eingelesen und siehe da, es gibt tatsächlich Punkte, die sich sogar widersprechen!
Fotolia Lizenz erlaubt:
“Fotolia gewährt dem Nicht Exklusiv Herunterladenden Mitglied gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages hiermit eine nicht exklusive, zeitlich und von der Auflage her unbegrenzte, weltweite und nicht übertragbare Unterlizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Ausstellung des Werkes in jeglichen jetzt oder künftig bekannten Medien oder Formaten (a) für persönliche Verwendung oder Schulungs- bzw. Unterrichtszwecke und (b) in Verbindung mit einem Geschäftsbetrieb…”
Fotolia Lizenz Einschränkungen:
Nicht gestattete Verwendung: “Die öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes online in einem herunterladbaren Format, Bereitstellung eines Werkes in elektronischen Foren oder Boards, die Bereitstellung des Werkes für die Verbreitung mittels Mobilfunkgeräten … oder … als Bestandteil einer Online- oder jeglicher anderen Datenbank oder jeglicher Derivate, die das Werk in einer Form enthalten, die es Dritten ermöglichen, das Werk herunterzuladen, zu extrahieren oder sich Zugang zum Bild als Stand-Alone-Image-Datei zu verschaffen”
Damit ist die Benutzung
- in Facebook,
- Google Plus,
sowie auf allen gängigen Webseiten (auch eigenen)(siehe Update)
untersagt. Auch, wenn Du das Bild bei Fotolia “gekauft” hast!
1. – 3. ist also ein absolutes Tabu bei Fotolia!
4. rührt daher, da eine eingebundene Grafik im Web nämlich immer als Stand-Alone-Image-Datei heruntergeladen werden kann – es sei denn, man binde eine Sperre zum Download ein. Solche Downloadsperren für Bilder sind aber nicht zu 100% sicher. Ergo ist die Benutzung der Fotolia Bilder online grobgenommen eine tickende Zeitbombe und von Fotolias Seite her nicht erlaubt!
Update:
Thomas Graf hat bei Fotolia nachgefragt: “Die Anzeige auf Websites ist grundsätzlich normal möglich, solange nicht größer als 1 Megapixel bzw. 1000×1000 Pixel und Urheber-Infos vorhanden (beim Bild oder im Impressum). Rechtsklicksperre und andere erwähnte Techniken werden begrüßt, sind allerdings nicht zwingend notwendig.” Klingt soweit also ok.
Beim Nachweis gibt es dabei drei Möglichkeiten:
- Direkt beim Bild
- Im Impressum
- In einer dedizierten Datei im Impressum verlinkt. Dies ist meine bevorzugte Variante. (siehe Kommentar)
Die Form muss immer wie folgt sein: “© Autor – Fotolia.com”. Und ja, man muss jeden Fotografen einzeln auszeichnen!
Zur Nutzung der Fotolia Bilder in Social Media
Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Maßgebend sind dabei im Wesentlichen von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Website-Betreiber. So lässt sich beispielsweise Facebook für alle Medieninhalte, die von Nutzern auf der Website eingestellt werden, wesentliche Verwertungsrechte daran übertragen. Dies widerspricht den Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Vertragsbedingungen von Fotolia, da unsere Bilder eben nicht von den Lizenznehmern unterlizenziert werden dürfen. Danach auch die Erwähnung, dass es bei hinreichender Bearbeitung erlaubt ist. Bevor man Fotolia-Bilder auf anderen Bildern hochlädt obliegt schließlich allein Ihnen die allgemeine Sorgfalts- und besondere Prüfpflicht, ob die jeweiligen Nutzungsbedingungen mit den Ihnen von Fotolia eingeräumten Nutzungsrechten vereinbar ist. [Quelle: Fotolia; erfragt von Thomas Graf]
Update Ende
Abschwächung der Abmahngefahr1
Wie in der Gesetzsprechung sollte auch hier eine Zugangserschwerung zum Bild ein Indiz dafür sein, dass der Lizenznehmer seine Pflichten ernst nimmt und alles mögliche im Rahmen des Machbaren dafür tut, die Lizenzbedingungen einzuhalten!
Zugangserschwerung zu den Bildern
Damit die Bilder von Deiner Webseite nicht heruntergeladen werden können, hast Du folgende Möglichkeiten:
Rechtsklick verbieten:
Der <body> Tag sollte im Template oder HTML Code wie folgt angepasst werden:
<body onselectstart="return false" ondragstart="return false" oncontextmenu="return false" oncontext="return false">
Damit wird das gesamte Contextmenü (Rechtsklick) auf der gesamten Webseite (in den meisten Browsern) erfolgreich unterbunden.
Caching der Bilder verhindern
Damit die Bilder nicht als Stand-Alone-Image-Datei im Browsercache landen, musst Du jedem Bild folgenden code hinzufügen:
<img nosave src="foto.jpg">
Das funktioniert jedoch nicht in jedem Browser [web-toolbox]
Bild in einem Hintergrund-Layer oder als Hintergrund
“Sie könnten mit Layern arbeiten. Dabei würde die Grafik auf einem Hintergrundlayer dargestellt. Darüber legen Sie einen zweiten Layer mit einer transparenten Grafik. Bei einem Rechtsklick kann man zwar eine Grafik abspeichern aber nur die transparente, auf dem vorne liegenden Layer.” [web-toolbox]
Was ist mit dem Quelltext?
Letztendlich gibt es aber immer die Möglichkeit die Webseite per Quellcode zu lesen und den Link zur Stand-Alone-Image-Datei herauszukopieren “Es gibt keine wirksame Möglichkeit zu verhindern, dass Besucher Ihrer Web-Seite den Quelltext ansehen können.” [selfhtml]
Fazit
Sofern Fotolia seine AGB nicht ändert bleibt die Online Nutzung der Fotolia Bilder fragwürdig. Ich für mich werde Fotolia leider nicht mehr weiter benutzen! (siehe Update) Es gibt nämlich andere Foto-Datenbanken, deren AGB die Möglichkeiten zur Online Nutzung deutlicher beschreiben und wesentlich mehr Rechte einräumen.
Was sagts Du dazu?
Wusstest Du davon, dass Fotolia solche Einschränkungen in den AGB hat? Ich muss zugeben, dass ich es nicht gewusst hatte, bevor ich mich damit befasst habe. Wie wirst Du es mit Fotolias Bildern in Zukunft handhaben – oder handhabst Du schon?
1Dieser Beitrag ist keine Rechtsbelehrung und ist ohne jegliche Gewähr!
2u.A. ist die Google Suche voll davon
Wenn Dir der Beitrag gefällt, freue ich mich über jedes Share oder ein Kommentar!


Kommentar geschrieben am 26.06.2012
Eine interessante Auswertung der AGBs. Allerdings gibt Fotolia auf der Seite “Bildgrößen & Verwendungen” explizit an, dass die Standard Größen bis 800×600 unter anderem auf Websites und Blogs eingesetzt werden dürfen.
Die Aussage über das “Online stellen von Bildern” betrifft sicher die hochauflösenden Varianten.
Daher gehe ich nicht von einem Abmahnrisiko aus. Die unklaren Formulierungen in den AGBs sollten aber mal behoben werden, da stimme ich zu.
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
Verstehe ich das richtig? Auch wenn ich dort ein Bild lizensiere bzw. das echt erwerbe es auf meiner Website einzubinden, dann darf ich das trotzdem nicht?
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
tja, die sind aber alle nicht besser! Alles Abzocke! Schön groß werden und dann alle User abmahnen!
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
@Vlad So, wie ich die AGB verstehe, ja. Die angesprochenen Gerüchte beziehen sich aber bisher alle auf Facebook und andere Social Media Dienste. Peer wird wohl Recht haben, dass die AGB Passage nur für hoch aufgelöste Bilder gilt.
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
Uiuiuiui…das wäre wirklich unangenehm für jede News ein eigenes Bild produzieren zu müssen! Und vor allem das verbotene Verbreiten in sozialen Netzwerken – schließlich sind solche “Vorschaubilder” meist auch ein Grund, warum jemand überhaupt auf einen Link klickt…
Verrätst Du uns Deine Alternativen zu Fotolia?
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
Wer mahnt denn ab, Fotolia oder ein Anwalt der / des Fotografen?
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
Wow, das ist ja mal nen Hammer. Bis grade wusste ich auch nicht, dass es diese Einschränkungen von Fotolia gibt. Ich werd die Bilder dann wohl entfernen, um auf Nr. sicher zu gehen.
Hast du eine Empfehlung welche Datenbank man besser nutzen kann?
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
@Ina & @Sabrina 123rf.com – aber da muss ich mich auch erst mal mit der AGB näher auseinandersetzen!
Kommentar geschrieben am 26.06.2012
hab grad mal geschaut, weder iStockphoto noch 123rf.com erlaubten die Nutzung auf Facebook, Google+ oder Twitter :(
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Naja, ich denke nicht das man hier gefahr läuft abgemahnt zu werden. Der Passus 3c soll wohl eher davor schützen, dass man das Bild anderen Usern z.B. in Form von Wallpapern oder WP-Themes zugänglich macht. Auch wenn der erste Satz natürlich grundsätzlich die Nutzung auf Webseiten verbieten würde.
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Ich hab mal bei Fotolia angefragt. Antwort, wie vermutet:
“vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bilder sind für den von Ihnen beschriebenen Verwendungszweck geeignet. Sie benötigen eine XS oder S Standard Lizenz. Die Bilder dürfen im Web nicht größer als 1 Megapixel bzw. 1000×1000 Pixel (72 dpi) dargestellt werden. Bitte vergessen Sie nicht, im Impressum die Namen der Fotografen und Fotolia zu nennen.
Die Bilder dürfen nicht im Internet zum Download angeboten werden.”
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Ja, und schon wieder das vage formulierte
“Die Bilder dürfen nicht im Internet zum Download angeboten werden.”
Kommt jetzt ein schlauer Fuchs von Fotograf daher und legt sich das so aus, als dass Du eine ungeschützte Stand-Alone-Image-Datei quasi zum Download anbietest (unbewusst). DAS ist es ja gerade, was ich in / an den AGB bemängele ;(
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Mir war übrigens bisher nicht bewusst, dass ich im Impressum neben der Quelle Fotolia auch die Namen der Fotografen auflisten muss!!
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
“Rechtssicherheit gibt es nicht…aber solange eine Firma, ein Produkt oder eine Person dahinter stehen, dürfen die Bilder auch auf Social Media Plattformen (inkl. FB) genutzt werden” (123rf)
Aufgrund des Artikels und aber vor allem der Diskussion, die wir auf Google Plus hatten, habe ich mich mit 123rf in Verbindung gesetzt. Denn die AGBs sind doch recht schwammig: Die Nutzung der Bilder auf Social Media Plattformen ist weder explizit erlaubt noch verboten.
Im ersten Gespräch hatte mir die sehr freundliche Dame von 123rf bestätigt, dass es sich hier um einen Graubereich handelt. Das Problem bei Facebook ist, dass man bei der Registrierung dort die Nutzungsrechte abgibt und da hat so ein Fotodienst (verständlicherweise) seine Probleme mit. Auf meine Frage, wie es denn mit Google Plus sei, wollte sie noch mal Rücksprache halten und hat sich auch direkt am nächsten Tag mit der obigen Aussage gemeldet.
Das musste sie mir natürlich genauer erklären: 123rf ist bewusst, dass es für uns wichtig ist unsere Inhalte visuell anzureichern und das nicht nur im eigenen Blog, sondern auch bei der Verbreitung auf allen Social Media Plattformen. Was sie nicht möchten ist, dass die Bilder für pornografische, rassistische, hetzerische oder sonstwie schwierige Aussagen genutzt werden. Das steht natürlich auch so in den Nutzungsbedingungen.
Solange die Bilder aber in einem seriösen Kontext genutzt werden, hat 123rf kein Problem damit, wenn diese auch auf Facebook (und anderen Social Media Plattformen) genutzt werden, denn ihnen ist auch klar, dass das der Grund ist, warum wir Kunde dort sind und dass es für uns eine große Einschränkung bedeutet, wenn wir das nicht dürfen oder nur auf speziellen Plattformen. So hab ich zB für einen Pfingstgruß eine Sommerwiese bei FB hochgeladen und das ist völlig Ok (genauso wie einen Link posten und das Titelbild dort lassen – solange damit keine “bösen Sachen” propagiert werden).
Solange allerdings die EU keine absolut klaren Richtlinien vorgibt, werden die AGBs wohl eher schwammig bleiben.
Fazit: 123rf erlaubt mit der Standardlizenz die (seriöse) Nutzung der Fotos auch auf Social Media Plattformen. Nur das mit der Rechtssicherheit ist halt so eine Sache… was man machen kann um sich wenigstens ein bisschen abzusichern ist, sich mit 123rf kurzzuschliessen. Die Dame hat sich unseren Account etc. wohl angesehen und mir zugesichert, dass sie einen Vermerk mit meiner Anfrage gemacht und die “seriöse” Nutzung auch auf Social Media Plattformen erlaubt hat.
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Danke Dir Svenja für die detaillierte Recherche!
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
@svenja,
hab mir grad auch mal 123rf angesehen. Wenn du jetzt nicht mit einer Mitarbeiterin von denen gesprochen hättest, würd ich jetzt sagen, dass bei Social Media der Paragraf 3 greift (Links auf Websites von Dritten). Immerhin ist es ja quasi bei Social Media, wie ein Link auf eine dritte Seite.
Hier steht weiter, dass in einem solchen Fall eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden muss. Ggf. würd ich mir die immer holen, bevor es nachher doch noch zu Ärger kommt.
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
@Sabrina
ja, “komplette Rechtssicherheit” gibt es nicht bzw. würde ich vermuten, dass selbst wenn man eine schriftliche Erlaubnis einholen würde, würde auch das mehr oder weniger schwammig ausfallen. Es wurde also schon deutlich, dass auch 123rf sich jetzt nicht “festnageln” lassen will.
Die Mitarbeiterin hat aber schon deutlich gemacht, dass die mit der Nutzung und Verbreitung auf Social Media Plattformen ansich kein Problem haben. Ich hatte mich vor einigen Monaten schonmal mit denen in Verbindung gesetzt, weil ich wissen wollte, wie das mit der Quellenangabe ist. Hat man die Bilder erstanden, so muss man zwar nicht jedesmal eine Quellenangabe zu 123rf oder dem Fotografen machen, es wurde mir aber empfohlen im Impressum darauf hinzuweisen, dass die Bilder urherberrechtlich geschützt sind (was man ja eh eigentlich…).
Genau weil die AGBs an manchen Stellen schwammig sind, wollte ich von denen selber hören, wie die das auslegen, anstatt nur zu vermuten. Wären die zB nicht ans Telefon gegangen, hätten mich abgewimmelt oder total unfreundlich gewesen, ich wäre skeptisch(er).
Was allerdings im konkreten Fall passieren könnte, da müsste man wohl eher einen Anwalt fragen. Mein Eindruck war, dass die sich zwar absichern wollen und auch das ein oder andere Hintertürchen offen halten möchten (was, naja…nicht so schön ist), aber auch nicht darauf aus sind Abmahnwellen starten.
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Eine telefonische Auskunft hätte im Fall der Fälle vor Gericht sowieso keine Relevanz…
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Vermutlich…
Völlige Sicherheit gibt es eben nur, wenn man selber Bildmaterial produziert.
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
habe ich jetzt ;) siehe oben ^^ :)
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Noch etwas handfestes zum Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/pixelio-aboutpixel-fotolia-abmahnung.html
Kommentar geschrieben am 27.06.2012
Übrigens. Dort ^^ hintern Link steht, Fotolia erlaubt drei Arten von Nachweisen für die Lizenzen. Eine davon ist besteht in einem dezidierten Bildnachweis.
Das heißt, ihr könnt eure Downloadliste hernehmen, sie in Excel kopieren, alle passenden Fotografen rauskopieren und als PDF oder ähnlich auf der Webseite im Impressum geschlossen verlinken.
Kommentar geschrieben am 28.06.2012
Text im Artikel:
“Es gibt nämlich andere Foto-Datenbanken, deren AGB die Möglichkeiten zur Online Nutzung deutlicher beschreiben und wesentlich mehr Rechte einräumen.”
Welche Fotodatenbanken sind das? Welche räumen mehr Rechte ein?
Kommentar geschrieben am 28.06.2012
steht in den Kommentaren, 123rf.com
Kommentar geschrieben am 29.06.2012
Martin Missfeldt hats in einer Infografik wunderbar zusammengefasst:
http://www.bildersuche.org/lizenzfreie-bilder-was-beachten-infografik.php
Da sehen wir deutlich, dass 123rf.com die wenigsten Einschränkungen hat!
Die da wären: Nennung der Quelle 123rf.com im Impressum, das wars
Kommentar geschrieben am 03.07.2012
Betrifft das auch wenn ich einen Blogbeitrag like bzw. share auf Facebook. Dann ist ja das Bild auch als Minithumb auf Facebook.
Viele Grüße eines verwirrten Carsten
Kommentar geschrieben am 03.07.2012
Offiziell ja. Dass das so sein kann zeigen die Fälle bei denen Blogbetreiber abgemahnt wurden, die in den Kommentaren Gravatare eines Users mit einem Katzenbild von Getty Images hatten. Diese MiniThumbs hatten also gereicht um eine Abmahnung zu rechtfertigen.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/zahlungsaufforderung-durch-getty-images-erhalten-wegen-des-vorwurfs-einer-unberechtigten-verwendung-von-bildern-im-internet-1
Kommentar geschrieben am 04.07.2012
Aber Fotolia ist ja nicht Getty (noch nicht). Da ich aber das sharen durch User bei Facebook und Co nicht verhindern kann, bleibt mir als Blogbetreiber doch nur noch eigene Bilder zu nutzen oder stark veränderte Bilder.
Kommentar geschrieben am 04.07.2012
Fotolia ist nicht Getty, klar. Aber Fotolia hat auch Fotografen, die vielleicht Spitzfindig werden können.
Am sichersten bist Du selbst und Deine Sharer in der Tat, wenn Du die Bilder selbst erstellst, ja!
Mit dem “hinreichend verändern” wäre ich vorsichtig. Hier gibt es keine festgeschriebene Regel.
Kommentar geschrieben am 04.07.2012
Ich glaube nicht an die Story der Fotografen. Meistens sind es die Anbieter selbst die einfach Geld machen wollen. Getty verdient sich mehr als nur ein Trinkgeld damit.
Kommentar geschrieben am 04.07.2012
Es ist schon schlimm, wenn man für ein Bild bezahlt und dann immer noch nicht machen kann was man will. Am Ende kaufe ich eine Waschmaschine und darf damit nur weiße Wäsche waschen.
Aber ich denke, um so mehr solche Diskussionen geführt werden, je mehr Anwälte werden die Gelegjeit ergreifen. Ich denke hier ist Fotolia in der Pflicht, amal über seine AGB nach zu denken.
Ein super Tipp die Angaben in einer dedizierten Datei im Impressum zu verlinken. Sonst wird ja irgendwann das Impressum platzen.
Gruß Sven
Kommentar geschrieben am 04.07.2012
Sicher werden solche Beiträge dazu beitragen können, dass vermehrt Leute – auch Anwälte – darauf aufmerksam werden. Aber soll man es deswegen verschweigen?
Ich hoffe ja eher, dass Fotolia, Getty und Co. dadurch endlich mitbekommen, was die Leute mit Ihren Fotos machen wollen.
Hier geht es ja nicht nur um ein paar private Käufer. Hier geht es auch um Firmen, die massenweise Geld bei Fotolia und Co. für die Bilder lassen. Dann noch mit einem Bein im Grab zu stehen, das geht wirklich nicht!
Kommentar geschrieben am 12.07.2012
Krass! Danke für dein Hinweis und diesen auführlichen Artikel. Bald muss man Jura studiert haben, um im Internet sich zu bewegen!
Beste Grüße,
Alex
Kommentar geschrieben am 16.07.2012
Hallo und Danke für den Artikel!
Hier noch ein interessanter Link dazu:
http://www.aufrecht.de/index.php?id=6568
Ich hab auch noch zwei Fragen:
-Was ist eigentlich wenn der Hintergrund des Bildes weiß ist und ich ihn ein wenig an die webseite anpasse?
- Was ist mit Bildern die open source Projecten verwendet werden? Kann ich diese frei nutzen und ändern ?
Viele Grüße
Frank
Kommentar geschrieben am 01.08.2012
Ich frage mich warum Leute sich Bilder aus dem Netz besorgen und diese auch noch im Netz publizieren?
Ich mache alles selbst oder sorge bei professionellen Entwichklungen (Web) für einen Fotografen der die benötigten Fotos macht, wenn ich nicht auch hier selbst in Aktion trete.
Von einer Verwendung im Netz von Bildern aus dem Netz kann ich nur warnen. Man sollte dann zumindest beim Autor schriftlich anfragen. Das kann man auch bei Musik und vielen vielen anderen Sachen. Vieles wird von den Auitoren freigegeben wenn keine kommerzielle Verwenduing ansteht.
Bei kommerziellen Projekten gilt immer: Internet ja, aber niemals ohne Regeln welche man ja auch für sich selbst beansprucht. Eigentlich ganz einfach ;)
Kommentar geschrieben am 14.08.2012
Hallo Leute ,
Ich selbst bin Verkäufer bei fotolia und lebe auch davon. Ich bezweifle das die Agentur wegen jedem kleinen Pups eine Abmahung schreiben wird. Damit würde sie sich nur selbst schaden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die Fotografen und Künstler die Abmahnungen in Auftrag geben, da wir gar nicht wissen wer unsere Bilder kauft. Das wird dem Verkäufer von der Agentur nicht mitgeteilt. Aus folgendem Grund: es kam sehr oft vor das ein Verkäufer ( meist amateure ) sein foto irgendwo gesehen hat, und dann bei der Firma, welche sein Foto nutzt, angerufen hatte, um nach der Lizenz zu fragen.
Das kann für einige Kunden von fotolia sehr nervig werden. Dies geschah also im Sinne des Käufers.
Mir ist es grundsätzlich egal wer , wann und für was meine Bilder kauft, Hauptsache er zahlt dafür :-)……
Wenn ich aber sehe, das einige Unwissende privat User , irgendwelche Bildchen bei Facebook oder sonst wo Posten, nur um alberne geburtstagswünsche zu schicken………und diese Bilder auch noch von einer Agentur sind und eigentlich einer Lizenz bedürfen……….dann frage ich mich doch ob manche wissen es sie da tun………..
Kommentar geschrieben am 14.08.2012
@Frank Du musst schon genauer hinsehen.
1. hat Fotolia schon abgemahnt
2. geht es hier nicht um solche Leute, die verbotenerweise unlizensierte Bilder bei Facebook & Co. verwenden, sondern um solche die ihre legal erworbenen und lizensierten Bilder bei Facebook & Co. nicht verwenden dürfen!
Ob der Verkäufer weiß wer sein Bild gekauft hat ist hier auch nicht von Bedeutung, da JEDES Bild aus Fotolia einfach NICHT bei Facebook gepostet werden darf, egal ob gekauft oder nicht. Und das kann ein Verkäufer ja sehr leicht herausfinden (beim öffentlichen Post).
Kommentar geschrieben am 13.09.2012
Das dieser Rechtsklickschwachsinn hier propagiert wird, finde ich absolut schwachsinning und stört mich regelmäßig beim öffnen von neuen Tabs auf Webseiten, wenn ich ohne Maus unterwegs bin.
Grauenhaft.
Kommentar geschrieben am 13.09.2012
Die Rechtklicksperre finde ich auch blödsinnig und hasse sie eben so!
Wenn Du aber Dich strikt nach Vorgabe in den AGB der Stockfoto Anbieter halten willst, kommst Du kaum daran vorbei!
Kommentar geschrieben am 26.09.2012
Schade, das Fotolia da nicht mal klar Schiff macht und den Usern eindeutige und verständliche AGBs bzw. Nutzungsbedingungen bereitstellt.
Die Rechtsklicksperre ist mir zu aufwändig. Noch dazu greift sie sowieso nicht bei jedem Browser. Das kann man sich schenken.
Kommentar geschrieben am 21.11.2012
Danke @Mike für die detaillierte Ausführung Deiner Gedanken dazu! Ich denke in allen Punkten genau so! Wichtig ist der Part mit dem Vertrag mit den Fotografen!
Als ich mal ein Shooting gemacht habe, war das der komplizierteste Teil von allen!
Hier müsste endlich ein vernünftiges System zur manipulationsfreien digitalen Signatur der Bilder geschaffen werden, dass einen solchen Vertrag genauestens dokumentiert!
Warum? Ich halte es selbst für unmöglich alle Bilder selbst zu machen! Weder ein Blogger noch eine (KMU) Unternehmen hat die Zeit dazu ein passendes Bild selbst zu machen.
Kommentar geschrieben am 05.12.2012
Hallo,
ich finde diese Lizenzvereinbarungen von Fotolia als Zumutung.
Darf man ein Hintergrundbild von Fotolia, das etwa 400×300 Pixel groß ist, als Hintergrundgrafik einer Webseite benutzen und kacheln? Was zwangsläufig immer notwendig ist per css-repeat-Anweisung, wenn man es als Hintergrund verwenden will? Wahrscheinlich ist es besser, erst eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen und für 200 Euro einen Anwalt zu befragen. Ich verstehe jedenfalls nicht, was ich nun darf oder nicht.
Weiss zu diesem Punkt jemand Rat?
Danke vorab.
Kommentar geschrieben am 05.12.2012
rein logisch betrachtet dürftest Du es @Delf…
Zum Thema Rechtschutzversicherung ist es gar nicht so einfach. Es gibt gar nicht so viele Anbieter, die soetwas anbieten. Neulich habe ich aber einen gefunden, der das abzudecken scheint:
https://plus.google.com/112457602357038466754/posts/4jL58VnhVDZ
Kommentar geschrieben am 01.01.2013
Hallo,
meine Frage hat nun nichts direkt mit onlinestellen von Bildern zu tun aber ich stell sie hier mal trotzdem.
Darf ich ein Bild von Fotolia in ein Plakat integrieren welches ich dann bei einem Wettbewerb einreiche? Das Plakat soll dann eventuell für Werbezwecke verwendet werden.
Das ist dann aber vermutlich eine Übertrag der Unterlizenz,oder?
Kommentar geschrieben am 04.01.2013
Und was ist wenn ich einen Klon des Impressums der Webseite bei Facebook anlege? Ist das dann rechtens und ich darf die Bilder verwenden?
Kommentar geschrieben am 04.01.2013
“Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Maßgebend sind dabei im Wesentlichen von den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Website-Betreiber. So lässt sich beispielsweise Facebook für alle Medieninhalte, die von Nutzern auf der Website eingestellt werden, wesentliche Verwertungsrechte daran übertragen. Dies widerspricht den Allgemeinen Geschäfts- und Besonderen Vertragsbedingungen von Fotolia, da unsere Bilder eben nicht von den Lizenznehmern unterlizenziert werden dürfen.”
Kommentar geschrieben am 04.01.2013
Danke @Viktor, ich bin aber leider keine Anwältin und verstehe nicht wirklich was da gemeint ist.
Kommentar geschrieben am 04.01.2013
Wenn Du bei Facebook ein Bild hochlädst nimmt sich Facebook laut deren AGB das Recht heraus, die Rechte am Bild für die eigene Nutzung auf sich zu übertragen.
Das meint Fotolia mit Unterlizenzierung.
Aus diesem Grund verstößt jegliches Einbinden von Fotolia Bildern auf Facebook gegen die Fotolia Nutzungsbedingungen und ist damit nicht erlaubt.
Kommentar geschrieben am 07.01.2013
Hi ich habe mir ist allerdings schon voll lange her, bei Fotalia mal nachgeshaut ob ich meine Haushaltskasse ein wenig aufbesserrn könnte aber habe relativ schnell festgestellt das die generall nicht bereit sind angemessen zu Zahlen für das Bildmaterial was sie bekommen,, wenn man als Fotografen oder Künstler gerne ein bischen mehr verdienen möchte geht das schon wenn die Bilder in eine gute Qalität
das fotalia was ich nicht verstanden habe ist das ich für knapp 50 euro auch die komplette nutzungsrechte an die Fotalia übertragen sollte, da habe ich erst mal gedacht “Schamen die sich eigentlich nicht”
Kommentar geschrieben am 07.01.2013
Bekommst Du da nicht für jedes gekaufte Bild (zusätzlich) Lizenzanbgaben?
Anderseits 50€ pro Bild ist doch schon was. Wo kannst Du mit Bildern denn sonst mehr verdienen?
Kommentar geschrieben am 15.01.2013
Folgende Situation:
Ich habe ein Bild gekauft und ein eigenes Video erstellt. In diesem Video kommt das Bild vor. Das Video bindet nun ein Kunde von mir auf seiner Homepage ein.
Folgende Frage:
Muss der Kunde nun auch bei sich einen Link setzen oder reicht es aus wenn ich (ich habe ja das Bild gekauft) in meinem Impressum einen Link setze?
Kommentar geschrieben am 15.01.2013
Der Link und die Lizenz muss immer auf der Domain vorkommen wo das Bild eingebunden ist! Das was Du beschreibst ist eine Unterlizenzierung. Gerade das ist ja bei Fotolia nicht erlaubt.
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
Vielleicht hilft auch meine Umfrage weiter, ob man gekaufte Fotos bei Facebook etc. nutzen darf: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2012/12/17/darf-man-gekaufte-stockfotos-bei-facebook-posten-die-grosse-umfrage/
Grüße, Robert
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
Das ist der perfekte Abschluss zu diesem Beitrag @Robert! Danke!
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
Übrigens ein sehr wichtiger Aspekt in Bezug auf Fotolia dabei! Fotolia sagt also: “Solange Fotolia-Bilder nicht in ihrer von Fotolia bereitgestellten Form (“stand-alone”, d.h. nicht bearbeitet, wie heruntergeladen) bei Facebook hochgeladen werden, sondern Teil einer neuen Komposition eines neuen Werks sind (Anzeige, Flyer, …) sollte es keine Probleme geben.” [Alltag eines Fotoproduzenten]
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
Oh man das ist alles der größte Schwachsinn!
Habe eben mit Fotolia gesprochen und die bestehen darauf das auf der Seite wo es eingebunden wird ein Link gesetzt wird, bzw. Namensnennung. Ich kaufe von dem Künstler eine Dienstleistung und werde dann noch geknechtet das ich überall dessen Namen verbreiten muss. Ein Maler (Wohnung) schreibt ja auch nicht auf jede Wand seinen Namen drauf, für die Anerkennung. Wenn ich eine Ware kaufe und bezahle dann erwarte ich von dem Verkäufer das ich seinen Namen nicht nennen muss. Bei Fotolia werde ich definitiv kein Geld mehr ausgeben. Diese Gesetze sind einfach nur schrott. Mal sehen wie viele Autos, die nachträglich lackiert wurden oder Airbrush haben einen Namensverweis haben … oh keines!
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
@FotoliaGenervt ich gebe Dir zwar inhaltlich Recht allerdings musst Du bedenken, dass Du bei Fotolia keine Ware oder Dienstleistung kaufst, sondern nur ein Nutzungsrecht eines Objekts.
Ist wie eine Fahrkarte im Zug von Berlin nach Paris. Mit der kaufst Du ja auch nicht den Zug und darfst mit der selbigen auch nicht von Berlin nach Prag fahren.
Das was Du meinst, wäre ein Kauf eines Bildes direkt beim Fotograf oder einer Fotoagentur. Hier hast Du dann alle (von einem Vertrag geregelten) Rechte am Bild. So ein Bild kostet dann aber locker 1000€ (je nach Motiv)
Kommentar geschrieben am 16.01.2013
PS: beim Airbrusher steht so gut wie immer der Künstlername drauf.
Kommentar geschrieben am 21.01.2013
” Lese hier warum und wie Du dennoch so gut wie möglich einer Abmahnung vorbeugen kannst1″
Wenn ich sowas lesen muss, kommt mir direkt der Rogen hoch.
Schon ein halbwegs gebildeter Hauptschüler dürfte wissen, dass der Imperativ von “lesen” eben NICHT “lese” heißt, sondern “lies” – wie auch die Imperative von “geben” und “nehmen” “gib” bzw. “nimm” lauten.
Armes Deutschland – deine Dummheit kennt wirklich kaum noch Grenzen…
Kommentar geschrieben am 21.01.2013
Will ich einen Duden Award gewinnen oder anderen helfen?
Immer dieses sinnlose herumgemeckere an Stellen an denen es nun wirklich nicht angemessen ist. Und dann auch noch anonym! Feigheit pur!
Kommentar geschrieben am 26.02.2013
Hallo Viktor, nichts ahnend recherchiere ich bei Google wie ich halbwegs rechtssicher meine Fotolia Bilder einbinde und wie angebe – und wieder miZine! Klasse und danke. Sollte meine Credits aufgebraucht sein, gehts zu 123rf.com. Super Tipp.
Kommentar geschrieben am 26.02.2013
Ich nutze immer noch Fotolia Bilder, so ist es ja nicht. Dennoch erwarte ich, dass ich für eine Bezahlung möglichst viele Bequemlichkeit habe. Ich mag nicht unter jedem Bild die Lizenz drunterschreiben müssen. Tät sie sich selbst ins Bild einbauen, fände ich gar nicht schlimm, aber so finde ich das einfach nur hässlich…
Die von mir erwähnte Möglichkeit zur Verlinkung aus einer Sammeldatei ist auch sehr unbequem, da sie sich nicht automatisch aktualisiert.
Letztendlich finde ich halt auch aus diesem Grund 123rf so toll. Einfach einen Hinweis im Impressum, dass es Bilder auf der Domain gibt, die dort erstanden wurden und gut ist. Das Interessante ist, dass die meisten Bilder von Fotolia nun auch auf 123rf zu finden sind. Fotolia sollte also dringends hier die Politik überdenken, bevor alle User abwandern.
Kommentar geschrieben am 27.02.2013
Ja, bei 123rf gibts zum Teil ähnliche Bilder und für bestimmte Wörter so gar mehr. Die Qualität ist verschieden. Nun ja, Credits aufbrauchen und wechseln.
Und ja, wenn ich die Sammeldatei updaten muss, werde ich wohl immer schnell eine 301 Weiterleitung machen müssen. Na ja, man muss es nur im Auge behalten und sich merken. Aber besser eine Sammeldatei, als alle Copyrighthinweise einzeln im Impressum aufführen:)
Kommentar geschrieben am 27.02.2013
immerhin gibt es die Möglichkeit! Viele Andere Stockanbieter erlauben dies nicht mal.
Kommentar geschrieben am 07.03.2013
[...] » Informationen zur Vorbeugung gegen Fotolia-Abmahnungen [...]
Kommentar geschrieben am 12.03.2013
Wir bei ClipDealer bieten seit heute eine Social Media Lizenz zur Nutzung von bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google+ etc. an. Weitere Infos findet Ihr hier: http://de.clipdealer.com/socialmedialicense
Zudem ist bei unseren Bilder keine Bildquellenangabe nötig!
Kommentar geschrieben am 12.03.2013
Sehr schön!
Kommentar geschrieben am 12.03.2013
@Markus
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber beim Vorwärtsblättern bei ClipDealer gehen immer wieder die voreingestellten Suchbegriffe verloren. Ansonsten lies ich mir mal die Lizenzbestimmungen durch. Das mit der Social Media Lizenz ist aber eine sehr gute Lösung
Kommentar geschrieben am 12.03.2013
bei mir gehts
Kommentar geschrieben am 19.03.2013
Vielen Dank der Hinweis, dass ein Dokument im Impressum mit allen Bilder Daten reicht war sehr hilfreich!
Kommentar geschrieben am 14.04.2013
Hallo, kennt jemand eine verlässliche Info, ob Fotolia-Bilder auch als OG:Image genutzt werden dürfen?
Also Angabe per HTML, dass dieses Bild als Vorschaubild genutzt werden soll (aber natürlich KEIN manueller Upload zu facebook und co).
Das würde mich mal interessieren, denn es hält mich im moment noch von der fotolia-nutzung ein bisschen ab.
viele grüße!
Kommentar geschrieben am 14.04.2013
Es gab schon Fälle, in denen es um die Thumbnails bei Facebook gingt. OG:Image fiele in diesen Bereich.