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Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter – Ausnahmsweise Einwilligung des Adressaten entbehrlich

Kategorie: ecommerce Autor: Viktor Dite

Ausnahmsweise Einwilligung des Adressaten entbehrlich

Die vorgenannten Grundsätze gelten gemäß § 7 III UWG nicht, wenn:

  • ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
  • der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  • der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  • der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

via Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter nehmen zu.


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