Arbeitsschutzrechtdebatte
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Die aktuelle Debatte um das Arbeiterschutzrecht ist teilweise doch ein Witz! Die Arbeitgeber dürfen meine peinlichen Fotos in Facebook und Co. während des Bewerbungsgesprächs nicht mehr gegen mich verwenden.
Wer als Bewerber die Gunst besitzt bereits zum Bewerbungsgespräch eingeladen worden zu sein, dem kann ein peinliches Foto im Netz eigentlich nicht mehr wirklich im Wege stehen – geschicktes Reagieren vorausgesetzt. Aber wer verbietet mir als Arbeitgeber denn das “Aussortieren” anhand von solchen Kriterien vor einem Vorstellungsgespräch?
Wo ein Verbot ist muss auch eine Kontrolle her, aber soll’s kontrollieren – und vorallem wie?







