Wichtige Entscheidung bezüglich des Überweisungsverkehrs
Der Kläger war Kunde einer Bank. Auf sein Konto sollte von einem Schuldner des Klägers ein Betrag von 1800 Euro überwiesen werden. Der Überweisungsauftrag erfolgte im Weg des Online – Banking durch den Kunden des Klägers an seine Bank. Dabei wurde versehentlich eine falsche Kontonummer angegeben. Diese Kontonummer existierte allerdings tatsächlich, weshalb die 1800 Euro darauf gutgeschrieben wurden. Die Inhaberin dieses Kontos verbrauchte das Geld und konnte es anschließend, weil sie in finanziellen Nöten war, nicht mehr zurückzahlen. Deshalb verlangte der Kläger von seiner Bank die 1800 Euro als Schadensersatz. Er war der Ansicht, die Bank sei verpflichtet gewesen, einen Abgleich zwischen angegebenen Empfänger und der übermittelten Kontonummer vorzunehmen und die Abweichung aufzuklären.
Entscheidung des Gerichts: Keine Pflichtverletzung der Bank – Klage abgewiesen
Es läge seitens der Bank schon keine Pflichtverletzung vor. Unstreitig sei der Überweisungsauftrag im Wege des Online-Banking, also dem beleglosen Überweisungsverkehr erteilt worden.





