Wer zahlt nach einer Massenkarambolage?

Wie wird eigentlich die Schuldfrage bei Massenunfällen geklärt und wer bezahlt schließlich den Schaden?
“In diesen Fällen kann man den Unfallablauf häufig nicht mehr rekonstruieren und geht deshalb von einer Gesamtschuld aus. Das bedeutet: Sind mehr als 20 Fahrzeuge zusammenhängend an dem Unfall beteiligt, reguliert ein eigens benannter Versicherer nach einem vereinfachten Verfahren. Der Heckschaden wird aus der Haftpflichtversicherung bezahlt, den Frontschaden trägt der Fahrer bzw. Halter selbst oder seine Vollkaskoversicherung. Den vollen Schadenersatz darf nur geltend machen, wer eindeutig beweisen kann, dass er vom Hinter- auf den Vordermann geschoben wurde. Trostpflaster: Kein Versicherungsnehmer wird in der Haftpflicht zurückgestuft.”
[Quelle: ADAC Motorwelt 3/2006]




