Jan 13, 2010
heftiges Urteil!
Das Landgericht Köln hat Ordungsgeld verhängt und hierbei, ohne jede inhaltliche Begründung, angenommen, dass der Beklagte auch für die Spiegelung verantwortlich sei. Sollte die Spiegelung – wider Erwarten – nicht vom Schuldner vorgenommen worden sein, so ist er hierfür nach Ansicht des Landgerichts Köln dennnoch verantwortlich, weil er nicht alles Erforderliche getan hat, um die Spiegelung rückgängig zu machen.
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